Maubronn/Knittlingen (ra). Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 1200 Euro zugunsten eines Hospizdienstes hat das Amtsgericht am Dienstag einen 31-Jährigen verurteilt, der einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt war. Er hatte bei einem Grillfest mit einer Bierflasche zugeschlagen und sein Opfer im Gesicht verletzt. Auf diese Weise nahm der 31-Jährige späte...
Der Artikel Im Zorn mit Bierflasche zugeschlagen ist hier erschienen Mühlacker Tagblatt.