Enzkreis/Pforzheim (pm). Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind als sogenannte beschäftigungspflichtige Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Darauf weist die Arbeitsagentur in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Die Höhe dieser Abgabe sei abhängig von der...
Der Artikel Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft ist hier erschienen Mühlacker Tagblatt.